In den Chefetagen deutscher Konzerne brodelt es. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall steht auf dem Prüfstand, und die Gemüter erhitzen sich. Erst im vergangenen Jahr sorgte Mercedes-Chef Ola Källenius für Schlagzeilen, als er den im internationalen Vergleich extrem hohen Krankenstand hierzulande scharf kritisierte. Jüngst pflichtete ihm Allianz-CEO Oliver Bäte bei. Sein Vorstoß: Ein unbezahlter erster Krankheitstag, ein sogenannter Karenztag. Die Idee stößt weithin auf heftigen Widerstand, doch die Frustration der Arbeitgeberseite kommt nicht von ungefähr. Immerhin kostete die gesetzliche Pflicht zur Entgeltfortzahlung die Unternehmen im Jahr 2023 die Rekordsumme von knapp 76,7 Milliarden Euro. Das geht aus Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor. Solche massiven Belastungen befeuern unweigerlich überspitzte Fragen, ob die vielen Krankentage auf Dauer den deutschen Wohlstand gefährden.
Starker Schutz im deutschen System Werfen wir einen Blick auf die konkrete Gesetzeslage. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) sichert kranken Beschäftigten bis zu sechs Wochen lang ihr volles Gehalt. Für Kurzerkrankungen von bis zu drei Tagen ist grundsätzlich nicht einmal ein ärztliches Attest nötig, auch wenn Arbeitgeber dies im Einzelfall verlangen dürfen. Die Art der Erkrankung bleibt ohnehin reine Privatsache. Genau diese rechtliche Großzügigkeit macht es Unternehmen schwer, gegen vermeintliches „Blaumachen“ vorzugehen. Der Beweiswert einer Krankschreibung lässt sich in der Praxis kaum anfechten. Zwar ist das System enorm arbeitnehmerfreundlich, doch politische Reformen gelten als absolutes Minenfeld. Die Parteien halten sich mit Kürzungsplänen auffallend zurück, um keine Wähler zu vergraulen. Ein Blick in die Neunzigerjahre offenbart den Grund für diese Vorsicht: Die damalige CDU-geführte Regierung unter Helmut Kohl senkte die Fortzahlung auf 80 Prozent, stieß auf enormen Widerstand und sah das Gesetz wenig später durch die Nachfolgeregierung wieder einkassiert. Abgesehen davon hebelten starke Tarifverträge die damalige Kürzung in vielen Branchen ohnehin aus, da sie schlichtweg Vorrang vor dem Gesetz haben.
Europa geht eigene Wege Brüssel hält sich beim Thema Lohnfortzahlung weitgehend heraus, weshalb in Europa ein regelrechter Flickenteppich an Regelungen existiert. Andere Länder gehen mit dem Thema Krankheit völlig anders um. In Spanien fließen Gelder vom Arbeitgeber beispielsweise erst ab dem vierten Krankheitstag und enden bereits am fünfzehnten. Irland wiederum kannte bis vor Kurzem gar keinen gesetzlichen Anspruch. Erst der „Sick Leave Act“ von 2022 brachte den Stein ins Rollen. Die Iren starteten 2023 mit drei bezahlten Krankheitstagen, die bis zum aktuellen Jahr 2026 stufenweise auf zehn Tage pro Jahr angehoben werden.
Historischer Umbruch in Virginia Während in Deutschland latent über Einschnitte debattiert wird, vollzieht sich jenseits des Atlantiks ein bemerkenswerter Wandel in die entgegengesetzte Richtung. Der US-Bundesstaat Virginia hat am 22. April 2026 unter Gouverneurin Abigail Spanberger ein weitreichendes Gesetz verabschiedet. Zum ersten Mal wird dort ein landesweites, bezahltes Familien- und Krankenurlaubsprogramm (PFML) aus der Taufe gehoben. Die Virginia Employment Commission (VEC) steuert künftig dieses System, das berechtigten Arbeitnehmern bis zu zwölf Wochen bezahlte Auszeit gewährt. Die Lohnersatzleistung deckt dabei bis zu 80 Prozent des durchschnittlichen Wochenlohns ab, flankiert von einer gesetzlichen Obergrenze.
Neue Pflichten für US-Arbeitgeber Finanziert wird das ehrgeizige Projekt durch Lohnabgaben, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten müssen beide Anteile abführen, dürfen aber bis zu 50 Prozent der Kosten direkt vom Lohn der Mitarbeiter einbehalten. Kleinbetriebe zahlen nur den Arbeitnehmeranteil und sind vom Arbeitgeberbeitrag befreit. Alternativ können Firmen auch auf private Versicherungslösungen zurückgreifen, sofern diese den gesetzlichen Standards entsprechen. Die Beiträge werden ab dem 1. April 2028 eingezogen, die ersten Leistungsanträge fließen dann ab Dezember desselben Jahres. Die Gründe für eine solche bezahlte Freistellung sind breit gefächert. Sie reichen von der Geburt, Adoption oder Inpflegegabe eines Kindes über die eigene schwere Krankheit bis hin zur Pflege von schwer kranken Angehörigen oder verletzten Militärangehörigen. Auch der Schutz vor häuslicher Gewalt fällt unter die Regelung. Wer diesen Urlaub antritt, genießt Kündigungsschutz und behält seine übrigen Sozialleistungen, muss jedoch betriebliche Abläufe so wenig wie möglich stören. Für international agierende Unternehmen und lokale Betriebe in Virginia bedeutet das bereits heute: Interne Richtlinien müssen dringend überprüft und die Lohnbuchhaltung auf das neue System vorbereitet werden, bevor die Behörden ihre endgültigen Regeln durchsetzen.