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Michael Kunze

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Rechtsanwalt Michael Kunze ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

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Definition:

Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung.

Es umfasst im wesentlichen folgende Teilbereiche:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Zulassungsrecht

Tangiert sind auch die Rechtsvorschriften über Planung, Straßenbaulasten etc.

Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z.B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft etc., aber auch Beliehene (also Private, die mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut wurden, das bekannteste Beispiel dürfte der TÜV sein)) zuständig.

Das Straßenverkehrsrecht (als „Recht der Straße“) ist an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Es findet aber auch überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Parkhäusern von Kaufhäusern.

(Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verkehrsrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Die Liste der Autoren finden Sie hier.)